Agrarrecht und Höferecht

Das Agrarrecht ist ein Fachbereich, in dem unsere Kanzlei auf jahrzehntelange Expertise und Erfahrung zurückgreifen kann. Wir beraten und unterstützen Sie in allen zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Aspekten in Verbindung mit:

  • dem landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht
  • dem Pachtrecht
  • der Herstellung, Etikettierung und dem Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten
  • der Beherbergungstätigkeit zu touristischen Zwecken („Urlaub auf dem Bauernhof“)
  • der Ausarbeitung aller fachrelevanten Verträge (z.B. landwirtschaftliche Pachtverträge)
  • den verwaltungsrechtlichen Anliegen

Unsere Anwälte vertreten Sie auch gerichtlich in der Geltendmachung Ihrer Rechte, z.B. bei Streitigkeiten in Bezug auf das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht.

Höferecht

Unsere Expertise und Erfahrung gilt im Besonderen dem in Südtirol geltenden Höferecht, wo wir Sie in allen Bereichen unterstützen:

  • bei der Bildung und Auflösung von geschlossenen Höfen
  • bei Bewilligungsverfahren zur Abtrennung von Grundstücken
  • bei der Bestimmung des Hofübernehmers und des Hofübernahmepreises
  • beim landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht bei geschlossenen Höfen

Unsere Fachanwälte im Bereich Agrarrecht und Höferecht: