Agrarrecht und Höferecht
Das Agrarrecht ist ein Fachbereich, in dem unsere Kanzlei auf jahrzehntelange Expertise und Erfahrung zurückgreifen kann. Wir beraten und unterstützen Sie in allen zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Aspekten in Verbindung mit:
- dem landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht
- dem Pachtrecht
- der Herstellung, Etikettierung und dem Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten
- der Beherbergungstätigkeit zu touristischen Zwecken („Urlaub auf dem Bauernhof“)
- der Ausarbeitung aller fachrelevanten Verträge (z.B. landwirtschaftliche Pachtverträge)
- den verwaltungsrechtlichen Anliegen
Unsere Anwälte vertreten Sie auch gerichtlich in der Geltendmachung Ihrer Rechte, z.B. bei Streitigkeiten in Bezug auf das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht.