Organisationsmodell nach GvD 231/2001
Unsere Kanzlei berät Sie bei der Ausarbeitung des Organisationsmodells im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001, welches in Italien die verwaltungsrechtliche Haftung von Unternehmen oder anderen Körperschaften für Straftaten eingeführt hat.
Durch die Übernahme mehrerer Mandate als Mitglied des Überwachungsorgans, sowohl als Teil eines Kollegialorgans als auch als Einzelorgan, greifen wir dabei auf praxisbezogene Erfahrungen zurück.