Gesellschaftsrecht

Unsre Kanzlei ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für:

  • Gründungen von Gesellschaften und Satzungsabänderungen
  • Umwandlungen und Fusionen
  • Betriebsabtretungen
  • Abtretung von Gesellschafterbeteiligungen
  • Gesellschafterabkommen
  • Unternehmensnachfolge und Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation
  • Übernahme von Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsmandaten
  • Vertretung von Gesellschaften, deren Verwalter oder deren Berater in Zivil- und Strafprozessen (z.B. bei Fällen von Organ- oder Beraterhaftung)

Wir suchen die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse, auch im Hinblick auf steuerrechtliche Vorteile. Dabei bauen wir unter anderem auf unsere jahrelange Prozesserfahrung um zukünftige „Stolpersteine“ zu vermeiden.

Unsere Fachanwälte im Bereich Gesellschaftsrecht: