Gesellschaftsrecht
Unsre Kanzlei ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für:
- Gründungen von Gesellschaften und Satzungsabänderungen
- Umwandlungen und Fusionen
- Betriebsabtretungen
- Abtretung von Gesellschafterbeteiligungen
- Gesellschafterabkommen
- Unternehmensnachfolge und Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation
- Übernahme von Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsmandaten
- Vertretung von Gesellschaften, deren Verwalter oder deren Berater in Zivil- und Strafprozessen (z.B. bei Fällen von Organ- oder Beraterhaftung)
Wir suchen die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse, auch im Hinblick auf steuerrechtliche Vorteile. Dabei bauen wir unter anderem auf unsere jahrelange Prozesserfahrung um zukünftige „Stolpersteine“ zu vermeiden.