Jugendstrafrecht
Unsere Kanzlei vertritt Minderjährige in Strafprozessen vor dem Jugendgericht, sowohl als Vertrauensverteidiger als auch als Pflichtverteidiger. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung sind unsere Anwälte mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts bestens vertraut.