Familienrecht
Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Belangen des Familienrechts, z.B. bei:
- einvernehmlichen oder streitigen Ehetrennungs- und Scheidungsverfahren
- Auflösung von Gütergemeinschaften
- Verfahren betreffend die Obsorge und den Unterhalt von minderjährigen Kindern in Trennungssituationen
- Verfahren vor dem Jugendgericht und dem Vormundschaftsgericht
Wir setzen uns konsequent für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ein. Dabei berücksichtigen wir auch allfällige grenzüberschreitender Aspekte (anwendbares Recht für den Unterhaltsanspruch).
Wir prüfen zudem mögliche Ansprüche aus der faktischen Mitarbeit im Familienbetrieb und machen diese, falls notwendig, auch gerichtlich geltend.