Internationales und nationales Handels- und Vertragsrecht
Unserer Kanzlei bietet Ihrem Unternehmen umfassende Beratung in Handels- und Vertragssachen unter Berücksichtigung auch der steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer unternehmerischen Idee. Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich auch auf den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr, insbesondere innerhalb der EU. Zu unseren Kunden zählen sowohl nationale Unternehmen, als auch Unternehmen aus dem Ausland, die ihre unternehmerische Tätigkeit in Italien ausüben.
Wier beraten Sie unter Anderem in folgenden Bereichen:
- Vertriebsverträge;
- Ausarbeitung und Prüfung von AGB (z.B. für Ihren Onlineshop);
- Kaufverträge
- Werkverträge
- Handelsvertreterverträge und damit zusammenhängende Entschädigungsansprüche;
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- Gültigkeit von vertraglichen Wettbewerbsverboten und Wettbewerbseinschränkungen, sowie allgemein Beratung in wettbewerbsrechtlichen Belangen
- Verbraucherverträge und Verbraucherschutz (Gültigkeit von Vertragsklauseln und Geltendmachung von Gewährleistungs – und Garantierechten des Verbrauchers)
- Verträge mit transnationalem Charakter (z.B. im Hinblick auf das anwendbare Recht und die zuständige Gerichtsbarkeit)
Im internationalen und nationalen Handels- und Vertragsrecht bauen wir auf jahrzehntelange Erfahrung, bei der außergerichtlichen Beratung wie bei der Führung von Gerichtsprozessen. Unsere Anwälte verfügen über universitäre Zusatzausbildungen im EU-Recht und im internationalen Handelsrecht.