Verwaltungsstrafen
Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie nach dem Erhalt von Verwaltungsstrafen und prüft deren Rechtmäßigkeit. Dies betrifft insbesondere Verwaltungsstrafen aufgrund von Verletzungen der Straßenverkehrsordnung (z.B. Trunkenheit am Steuer, Führerscheinentzug oder Aussetzung des Führerscheins, überhöhte Geschwindigkeit), aber auch andere Arten von Verwaltungsstrafen (z.B. Verwaltungsstrafen im Gastgewerbesektor).
Wir vertreten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in einem Verwaltungsverfahren vor den zuständigen Behörden und bei einer formellen Anfechtung der verhängten Verwaltungsstrafe vor den zuständigen Gerichten.