Nationaler und europäischer Strafvollzug

Wir beraten und vertreten Sie, nach Abschluss des Strafverfahrens, auch im Zuge des Vollzugs einer Strafe. Beispielsweise prüfen wir die Möglichkeit auf Inanspruchnahme von alternativen Strafformen, wie z.B. die Überführung in den Hausarrest als Alternative zu einer Haftstrafe.

Wir vertreten unsere Kunden bei Verfahren, die die Anerkennung und Durchführung von strafrechtlichen Maßnahmen in Italien auf Antrag von Behörden aus dem EU-Ausland betreffen (z.B. Beschlagnahmungen, Einziehungen, Vollstreckung von Haftbefehlen und Auslieferung der inhaftieren Person ins EU-Ausland).

Unsere Fachanwälte im Bereich Nationaler und europäischer Strafvollzug: