Urbanistik, Baurecht und Raumordnung und Landschaftsschutz
Wir vertreten und beraten Sie in sämtlichen baurechtlichen, urbanistischen und landschaftsschutzrechtlichen Angelegenheiten, in Bezug auf die nationale und auf die lokale Gesetzgebung (Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“).
Bauträger und Techniker beraten wir umfassend bereits bei der Ausarbeitung von Projekten oder raumplanerischen Instrumenten, z.B. bei der Abänderung von Bauleitplänen oder bei der Ausarbeitung von Durchführungsplänen.
Weiters beraten wir öffentliche Verwaltungen oder Privatpersonen, z.B. für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Durchführung von Bautätigkeiten seitens Dritter.
Bei Bedarf verteidigen wir Ihre Interessen mit Kompetenz und Erfahrung vor den zuständigen Gerichten.