Immobilienrecht
Wir beraten und vertreten Privatkunden und Unternehmen beim Ankauf oder Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken in ganz Italien, mit besonderem Augenmerk auf die optimale Strukturierung des Kaufgeschäftes, auch unter steuerrechtlichen Aspekten. Wir prüfen dabei sorgfältig alle zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bindungen und Einschränkungen (Dienstbarkeiten, Denkmalschutz, Bebaubarkeit u. dgl.). In der Abwicklung von komplexen Kaufgeschäften beraten wir regelmäßig auch Immobilienmakler. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Abfassung von Kaufvorverträgen, auch für zu errichtende Gebäude unter Berücksichtigung der einschlägigen Schutzbestimmungen zu Gunsten der Kaufinteressenten.
Weiters bieten wir rechtliche Beratung und Betreuung bei:
- Vermietung von Immobilien
- Verpachtung von Betrieben
- außergerichtlichen und gerichtlichen Streitfällen (z. B. Kondominiumsstreitigkeiten, Abstandsregelungen von und zu Gebäuden, Räumungsverfahren gegen säumige Mieter, Teilungsverfahren)
- Erwerb von Immobilien aus Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren
- Schenkungsverträge und die damit verbundenen erbschaftsrechtlichen Implikationen
Seit mehr als einem Jahrzehnt unterrichten unsere Anwälte angehende Immobilienmakler im Rahmen des Vorbereitungskurses der Handelskammer Bozen.