Enteignungen im öffentlichen Interesse

Wir vertreten und beraten Sie in Fällen von Enteignungen im öffentlichen Interesse. Dabei prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Enteignungsmaßnahme und der von der öffentlichen Verwaltung angebotenen Enteignungsentschädigung.

Bei Bedarf setzen wir uns auch vor Gericht für die Wahrung Ihrer Interessen und die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

Unser Fachanwalt im Bereich Enteignungen im öffentlichen Interesse: